Om ni söker efter vad som gäller i Tyskland så finns det massor om man söker på tyska.
Det är straffbart att fotografera personer (utan samtycke) på gatan sedan 27/1 2015
Neues Recht im Jahr 2015
Seit dem 27. Januar droht letzteres, denn es ist ein neuer Paragraph in Kraft getreten. Nun ist zum ersten Mal bereits das Antippen des Auslösers in der Öffentlichkeit in bestimmten Situationen strafbar.
Die Bundesregierung hatte die Regelung geschickt in den Bundestag gemogelt, tief verborgen in einem Gesetz gegen Kinder- und Jugendpornografie.
Nach dieser neuen Regel kann sich heute strafbar machen, wer in der Öffentlichkeit Fotos von „hilflosen“ Menschen macht. Die Bundesregierung will damit vor allem prügelnde Jugendliche, die ihre Opfer mit dem Handy filmen und danach im Netz bloßstellen, ansprechen. Allerdings steht davon nichts im neuen § 201a Strafgesetzbuch.
Da heißt es nur: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Strafe droht also nicht erst beim Verbreiten – sondern schon beim Auslösen. Doch das ist nicht das einzige Problem, denn es ist ziemlich unklar, was das Gesetz eigentlich meint. Was genau beispielsweise „Hilflosigkeit“ bedeutet, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. „Unbefugt“ ist so eine Aufnahme nicht, wenn vorher eine Einwilligung eingeholt wird. Als Einwilligung kann schon gelten, dass der Fotografierte freundlich in die Kamera winkt.
So funktioniert jedoch Straßenfotografie nicht. Die lebt vom entscheidenden Moment.
Ist das Kunst oder kann ich klagen?
Für Straßenfotografen droht auch aus einer anderen Ecke Ärger: Denn auch die Gerichte engen den Spielraum für Straßenfotografen in Deutschland ein. Derzeit läuft ein Zivilprozess, weil der Fotograf Espen Eichhöfer eine Passantin fotografierte und in einer Ausstellung gezeigt hat.
Das Landgericht Berlin stellte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung fest. Die Passantin will jedoch darüber hinaus Schmerzensgeld.
Nun sammelt der Fotograf Espen Eichhöfer Geld auf Startnext, um in der nächsten Instanz die Streetphotography in Deutschland zu retten.
Wir behalten den Fall natürlich im Auge und werden im Detail berichten.
Fazit: Vorsicht
Ungefährliche Straßenfotografie
Ungefährliche Straßenfotografie
Ungefährliche Straßenfotografie: Die Frau ist nicht zu erkennen.
© Sandra Schink
Wer künftig „mal eben“ einen schlafenden Säufer auf der Straße mit dem Handy fotografiert, muss das gegebenfalls dem Staatsanwalt erklären. Für dieses Verhalten gibt es dann im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Helfen könnte dann nur noch ein glaubhaftes Kunstprojekt oder ein Presseausweis. Denn für Kunstfotografie und Bildjournalismus gibt es eine Ausnahme im Gesetz.
Selbst dann empfiehlt es sich aber, spätestens vor der Ausstellung eine Einwilligung einzuholen – denn sonst kann statt oder neben der Strafe ein Schmerzensgeld drohen.
Mentalitätswechsel in Deutschland
Wir entblößen uns im Netz, aber die Straße ist auf einmal kein öffentlicher Raum mehr. Straßenfotografen müssen künftig neben ISO, Blende und Verschlusszeit auch die Rechtsrisiken genau abwägen. Die bei manchen beliebten sozialkritischen Fotos von Obdachlosen und Betrunkenen muss der rechtstreue Foto-Fan sich tunlichst verkneifen.
Nehmen Sie sich für 2015 vielleicht doch lieber den Einstieg in die Makro-Welt vor. Schmetterlinge oder Kellerasseln haben nach deutschem Recht – derzeit – keine Persönlichkeitsrechte. (Sollte sich das ändern, halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden. )